Aufnahme Klasse 5 für das Schuljahr 2026/27
Sehr geehrte Eltern,
ich freue mich über das gezeigte Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserer Oberschule beschulen lassen zu wollen. Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 23.02.2026 bis 27.02.2026.
Die Anmeldung der Schüler der 5. Klassen ist zu folgenden Zeiten im Sekretariat möglich:
| Montag, 23.02.2026 | 07:30 - 14:30 Uhr |
| Dienstag, 24.02.2026 | 07:30 - 14:30 Uhr |
| Mittwoch, 25.02.2026 | 07:30 - 17:00 Uhr |
| Donnerstag, 26.02.2026 | 07:30 - 14:30 Uhr |
| Freitag, 27.02.2026 | 07:30 - 11:00 Uhr |
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung - als Original[1])
die Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis
den ausgefüllte Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten - als Original
ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht - als Kopie
ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehinderten-ausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten sowie den letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan - als Kopie
ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist
Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an.
(Den Antrag können Sie auch unter https://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=1119 auf der Seite des Freistaates Sachsen im Formularservice oder auf unserer Homepage ganz unten bei „Downloads“ [Aufnahme-Klasse-5] abrufen.)
Bei der Anmeldung haben Sie die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen.
Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 22.05.2026.
Für das Schuljahr 2026/27 nehmen wir voraussichtlich zwei oder drei Klassen 5 auf. Die Entscheidung darüber obliegt dem Landesamt für Schule und Bildung.
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schüler aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.
Die Auswahl der Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich beispielsweise wie folgt:
ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler unserer Schule,
Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an unserer Schule mehr als 60 Minuten benötigen (unzumutbarer Schulweg),
Gemeindezugehörigkeit (Kinder, die ihren Wohnsitz in Oelsnitz/Erzgeb., einschließlich Stadtteilen haben),
Wohnortnähe zur Schule (kürzester Schulweg von der Wohnung des Schülers zum Haupteingang der Schule - Grundlage Routenplaner - Grenze 3,5 km)
Losentscheid.
Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtefallsituation wird einzelfallbezogen getroffen.
Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung.
Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.
Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.
Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der freiwerdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.
Wir freuen uns auf unsere Neuzugänge.
Kay Hertel
Schulleiter
[1] Schüler aus anderen Bundesländern, Schüler mit Migrationshintergrund, Schüler aus dem Ausland u. a.